Learning Agreements
Eine Lernvereinbarung/ learning agreement regelt verschiedene Dinge
=> Anerkennung der Leistungen an der Heimathochschule
=> Finanzielle Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums (gilt nicht für OVERSEAS)
=> Kapazitätsplanungen an der Gasthochschule
Anerkennung von Leistungen
Grundsätzlich gilt, dass der Studierende möglichst vor Antritt bzw. spätestens zu Beginn seines Auslandsaufenthaltes mit dem fachbetreuenden Lehrstuhl das für eine Anerkennung nötige Vorlesungsprogramm abzustimmen hat, soweit dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen der Gastuniversität möglich ist.
Es empfiehlt sich daher, sich schon in der Bewerbungsphase Gedanken darüber zu machen, was an der Partnerhochschule studiert werden soll.
Zur Absicherung dieser Vereinbarung ist eine
zu schließen, das „WiSo-Learning agreement“.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland wird dann auf Basis dieser WiSo-Learning agreements ein weiteres Formular mit dem Titel
vom jeweiligen Studiengangskoordinator ausgestellt.
Es fasst die tatsächlich erbrachten Leistungen zusammen und rechnet diese in das dt. Notensystem um. Ist die Anrechnung komplett, geht der/die Studierende:
- zum Int. Office, liefert seinen Erfahrungsbericht ab und läßt das Formular gegenzeichenen und danach
- zum Prüfungsamt und lässt sich seine Leistungen auf seinem Nürnberger Konto eintragen.
Finanzielle Abwicklung/ Kapazitätsplanungen
für ERASMUS-Studierende gibt es zusätzlich ein ERASMUS-Learning Agreement. welches die Stipendienzahlungen und die Kursplanung vor Ort regeln. Hierbei gilt:
a) Obere Spalte (Table A) mit ausländischen Kursinfos ausfüllen.
b) Untere Spalte (Table B) keine dt. Kursinfos eintragen, sondern hier wird der Vermerk „see learning agreement School of Business and Economics“ angegeben.
Bei ERASMUS gibt es eine Mindesbelegung von 10 ECTS (Stand 05/24)
also bitte immer unterscheiden:
WiSo–Learning Agreements regeln die Anerkennung von Leistungen => Unterschriften der jeweiligen Modulverantwortlichen am Lehrstuhl (Bitte Infos auf den LS-Websiten beachten)
Das ERASMUS- Learning Agreement regelt die Kursplanung an der Gastuni und die Stipendienabwicklung => Unterschrift des International Office