Anrechnung / Notenumrechnung
Grundsätzliches
Die Anrechnung von Studienleistungen im Ausland wurde am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften stets großzügig gehandhabt.
Jedes Modul bzw. jeder Kurs an unseren Partneruniversitäten im Ausland im Rahmen der bestehenden Hochschulverträge wird anerkannt, sofern der Nürnberger Fachbetreuer die Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Studienleistungen bestätigt.
Wichtig dabei ist nicht der möglichst identische Inhalt, sondern die vermittelten Lernkompetenzen („learning outcome“) auf Basis der FAU-weiten Leitlinien.
Auf Antrag können auch Leistungen an anderen Unis anerkannt werden („freemover“), doch nötig ist in jedem Fall, mit dem hiesigen Fachbetreuer/in bzw. Modulverantworlichen ein Learning-Agreement zu schließen.
Bei Auslandsaufenthalten an Universitäten, die nicht Partneruniversitäten der FAU sind, vergewissern Sie sich bitte vorher bei den jeweiligen Fachbetreuern, dass die anzuerkennenden Kurse eine niveau- und inhaltsbezogene Gleichwertigkeit aufweisen. Ist diese nicht gegeben, kann keine Anerkennung erfolgen.
Bei Auslandsaufenthalten an Universitäten, die nicht Partneruniversitäten der FAU sind, vergewissern Sie sich bitte vorher bei den jeweiligen Fachbetreuern, dass die anzuerkennenden Kurse eine niveau- und inhaltsbezogene Gleichwertigkeit aufweisen. Ist diese nicht gegeben, kann keine Anerkennung erfolgen.
Formaler Ablauf
Ab Februar 2010 gilt das vom Fachbereich beschlossene, vereinfachte Verfahren zur Umrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Nach Abschluss des Learning Agreements durch den fachbetreuenden Lehrstuhl und erfolgreichem Bestehen der Klausuren im Ausland muss der/die Studierende nach seiner Rückkehr mit seinem Transcript of Records nun zu seinem
gehen, der die komplette Umrechnung übernimmt.
Notenumrechnung
Die Notentabellen, die dafür verwendet werden, sind von dem/der zuständigen Programmbetreuer/in festgelegt worden und sind im International Office einsehbar, werden aber nicht elektronisch verschickt o.ä. Sie wurden unter Berücksichtigung langjähriger Erfahrungswerte unserer Professor/inn/en, gemäß der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), auf Grundlage der „Modifizierten Bayrischen Formel“ und länderspezifischer Besonderheiten gebildet.
Danach geht das ausgefüllte Formular für BA/ MA zur Unterschrift an unser Büro und schließlich ans Prüfungsamt zur finalen Eintragung der Leistungen.
Wichtig: eine Unterschrift erhalten Sie bei uns nur, wenn ein Erfahrungsbericht als pdf vorgelegt wurde
Bitte verwenden dafür, falls es kein ERASMUS-Bericht ist, diese Mustervorlage als pdf
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Umrechnung der Noten:
1. Für die Umrechnung werden primär die nationalen Noten („Local Grades“), die auf dem offiziellen Transcript of Records ausgewiesen sind, zugrunde gelegt. Diese sind in der Regel am genauesten.
2. Weitere Angaben neben dem „Local Grade“ wie ECTS-Grade, Grade Point Average, Grade Point, Class Performance Evaluation, o.ä. werden bei der Umrechnung nachrangig berücksichtigt.
3. Werden auf dem Transcript of Records gleichzeitig Noten in % und ein anderes Notensystem ausgewiesen, zählt die %-Note.
4. Eventuelle Umrechnungsempfehlungen der ausländischen Hochschulen können ggf. mit beachtet werden. Die Entscheidungshoheit liegt hier beim Studiengangskoordinator.
5. Der Prüfungsausschuss bzw. das International Office (in Absprache mit den Programmbetreuer/inn/en) behält sich vor, die Umrechnungstabelle in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Für die Notenumrechnung ist die am Tag der Antragstellung gültige Version der Tabelle ausschlaggebend, die den Studiengangskoordinator/inn/en vorliegt.
6. Wenn Sie in Europa an einem Erasmus-Programm teilnehmen, kann es sein, dass Ihre Gastuniversität Sie nach dem ECTS-Notensystem (A-B-C-D-E-F) benotet. Sollte auf Ihrem Transcript of Records kein anders Notensystem ausgewiesen sein, wird die Umrechnung nach ECTS-Noten vorgenommen.