Anerkennung von Auslandsleistungen
Ab Februar 2010 gilt das vom Fachbereich beschlossene, vereinfachte Verfahren zur Umrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Die Liste der zuständigen Studiengangskoordinatoren für die Umrechnung finden Sie hier
Die detaillierte Verfahrensbeschreibung finden sie hier Bitte genau lesen!!
Wichtiger Hinweis des Internationalen Studiendekans (Juni 2016):
Bei Auslandsaufenthalten an Universitäten, die nicht Partneruniversitäten der FAU sind, vergewissern Sie sich bitte vorher bei den jeweiligen Fachbetreuern, dass die anzuerkennenden Kurse eine niveau- und inhaltsbezogene Gleichwertigkeit aufweisen. Ist diese nicht gegeben, kann keine Anerkennung erfolgen.